AGB - Lernvielfalt Sehnde

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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LernVielfalt Sehnde
 
 
 
 
1)    LernVielfalt Sehnde bietet Nachhilfe in Kleingruppen von 3 bis 5 Schülern oder als Einzelnachhilfe an.
 
2)    Die Nachhilfe umfasst die systematische Aufarbeitung von Wissenslücken, Wiederholung und Vertiefung des Schulstoffes sowie gezieltes Üben und Nacharbeiten von Klassenarbeiten.
 
3)    Die Anmeldung erfolgt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, auf unbestimmte Zeit, aber ohne Mindestlaufzeit. Die genaue Zeitdauer wird schriftlich festgelegt. Bei einer Vertragslaufzeit von 12 oder mehr Monaten gewährt  LernVielfalt Sehnde dem Vertragspartner nach Ablauf von 6 Monaten ein Sonderkündigungsrecht. Bei Wahrnehmung dieses Rechts ist der Vertragspartner verpflichtet, zusätzlich zum vereinbarten Schulgeld den Differenzbetrag zum höheren Schulgeld, das bei Vereinbarung einer kürzeren Laufzeit maßgebend ist, rückwirkend ab Vertragsbeginn nachzuzahlen.  Sollte nach Absprache der Unterricht während der Vertragslaufzeit unterbrochen werden, so verlängert sich diese um den entsprechenden Zeitraum. Jede Kündigung muss in Textform erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (bei den Tarifen Vario12 und Vario18 vier Wochen) zum Monatsende.
 
4)    Unterrichtsgebühren sind bis zum Dritten des Monats im Voraus zu zahlen. Bei Einzelunterricht in jedem Fall vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde. Die Unterrichtsgebühren sind derzeit umsatzsteuerbefreit. Sollte der Gesetzgeber dieses ändern, ist LernVielfalt Sehnde berechtigt, Umsatzsteuer zu berechnen.
 
5)    Die Unterrichtstermine werden von der Büroleitung bei LernVielfalt festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist jederzeit nach Absprache mit dem Vertragspartner möglich.
 
6)    Unsere Schule ist - mit Ausnahme der unten aufgeführten Zeiten - das ganze Jahr auch in den Ferien durchgehend geöffnet. Geschlossen ist unsere Nachhilfeschule
 
a)    an gesetzlichen Feiertagen
 
b)    in den Weihnachtsferien (mind. vom 24.12. bis 01.01. bzw. nach Bekanntgabe)
 
c)    in den ersten 3 Wochen der Sommerferien
 
Darüber hinaus organisieren wir in den Sommerferien den Nachhilfeunterricht mit einer Ferienregelung, die den Schülern im Voraus bekanntgegeben wird.
 
7)    Das vereinbarte Schulgeld fällt auch in den Monaten mit Ferien und Feiertagen an.
 
8)    Im Interesse aller Eltern und Schüler hat die Büroleitung der LernVielfalt Sehnde bei ungebührlichem Betragen nach Verwarnung das Recht, den Schüler für diesen Tag  vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden.
 
9)    LernVielfalt Sehnde darf persönliche Daten des Anmelders zum Zweck der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeiten. LernVielfalt Sehnde hält alle gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz ein und gibt Daten nicht an Dritte weiter.
 
10) Änderungen und Ergänzungen dieser Anmeldebedingungen müssen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, berührt das die Gültigkeit der übrigen nicht. Ungültige Bestimmungen sollen durch solche gültigen ersetzt werden, die dem Sinn der ursprünglichen am nächsten kommen.
 
11) Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden. Sie sind Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages.
 
 

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